33. StVO-Novelle
Förderung der sanften Mobilität sowie Steigerung der Verkehrssicherheit speziell für Kinder und Jugendliche.
„Ganz egal, ob in der Stadt, in der Gemeinde oder am Land – wir alle sind viel unterwegs, sei es zu Fuß oder mit dem Rad. Die Vorschriften der StVO spiegeln derzeit die Bedeutung dieser grundlegenden Formen der Mobilität bei weitem nicht wider. Besonders für das Radfahren und Zufußgehen ist es überfällig, die Verkehrsregeln ins 21. Jahrhundert zu holen. Und genau das machen wir mit der Novelle der StVO. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bekommen endlich einen höheren Stellenwert. Und wir verringern dabei auch Barrieren für Menschen, die im Rollstuhl, mit Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs sind. Das garantiert mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und bringt ein Mehr an Lebensqualität und Klimaschutz“, meint Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Die umfangreiche Novelle enthält unter anderem diese Punkte:
- Rechts einbiegen für Fahrräder bei roter Ampel
- Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden
- Öffnung von Einbahnen für den Radverkehr
- Nebeneinanderfahren von Radfahrern
- LKW-Sicherheit beim Rechtsabbiegen: Schrittgeschwindigkeit, wenn mit Fußgänger:innen zu rechnen ist
- Einführung von Schulstraßen
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