Allgemeines
Durch den digitalen Tachograf wird der bisherige analoge Fahrtenschreiber abgelöst und die Tachoscheibe durch eine Fahrerkarte ersetzt. Die relevanten Daten vom Fahrzeug und Fahrer werden elektronisch erfasst und sowohl im Gerät als auch auf der Fahrerkarte gespeichert. Dadurch sollen die Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten erleichtert und der Missbrauch erschwert werden. Österreichische Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, sind verpflichtet, die anfallenden Daten in vorgeschriebenen Zeitintervallen zu sichern, mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden für Überprüfungen zur Verfügung zu stellen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen benötigen Sie ein entsprechendes Archivierungssystem, bestehend aus Hard- und Software, sowie eine umfassende Schulung der beteiligten Personen.
Einen ganz wesentlichen Teil nimmt dabei die Schulung der Fahrer ein. Wenn diese den richtigen Umgang mit dem digitalen Tachograf nicht beherrschen, werden Sie bei der ersten Überprüfung durch die Behörde kräftig zur Kassa gebeten. Die im Gerätespeicher und auf der Fahrerkarte gesicherten Daten müssen in regelmäßigen Abständen ausgelesen, gespeichert und an einem separaten Ort archiviert werden. Für Kontrollzwecke muss zudem die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und authentische Wiedergabe der Daten jederzeit gewährleistet sein. In der Verordnung (EU) Nr. 581/2010 sind die Höchstzeiträume, innerhalb derer die Daten eines digitalen Kontrollgerätes herunterzuladen sind mit 90 Tagen für Daten vom Kontrollgerät und 28 Tagen für Daten von der Fahrerkarte festgelegt.