Fahrerpflichten

Fahrer von Kraftfahrzeugen mit digitalen Tachografen haben folgende Verpflichtungen zu beachten:

  • Sie haben sich bei der Bedienung des Kontrollgerätes an die Bedienungsanleitung zu halten
  • Sie haben dafür zu sorgen, dass das Kontrollgerät auf Fahrten in Betrieb ist und dass ihre Fahrerkarte im Kontrollgerät verwendet wird
  • Es ist ausreichend geeignetes Papier zum Ausdruck von Daten mitzuführen
  • Auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind die Fahrerkarte, die Schaublätter der letzten 28 Tage sowie jene Ausdrucke auszuhändigen, die bei Defekt oder Verlust der Fahrerkarte ausgedruckt wurden
  • Wenn das Kontrollgerät defekt ist und keine digitalen Aufzeichnungen möglich sind, müssen Ersatzaufzeichnungen über alle Aktivitäten auf der Rückseite des Druckerpapiers eingetragen werden. Zudem ist der Name, die Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins einzutragen sowie zu unterschreiben
  • Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und nicht in der Lage ist, den in das Fahrzeug eingebauten digitalen Tachografen zu betätigen, müssen alle Aktivitäten vor Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges nachgetragen werden
  • Die durch Zeitablauf ungültig gewordene Fahrerkarte muss mindestens 28 Tage nach Ablauf der Gültigkeit im Fahrzeug mitgeführt werden