Blaues Pickerl
Zur Kennzeichnung dieser Fahrzeuge wird ab 1. Jänner 2017 eine blaue § 57a Begutachtungsplakette vorgeschlagen. Dazu müssten die Zulassungsstellenverordnung und die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert werden.
Zur Kennzeichnung dieser Fahrzeuge wird ab 1. Jänner 2017 eine blaue § 57a Begutachtungsplakette vorgeschlagen. Dazu müssten die Zulassungsstellenverordnung und die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert werden.