Blaues Pickerl

In verschiedenen Vorschriften sollen Vergünstigungen für besonders schadstoffarme und energieeffiziente Fahrzeuge mit hoher Nullemissions-Reichweite bzw. für reine Nullemissionsfahrzeuge ohne CO2-Ausstoß vorgesehen werden.

Zur Kennzeichnung dieser Fahrzeuge wird ab 1. Jänner 2017 eine blaue § 57a Begutachtungsplakette vorgeschlagen. Dazu müssten die Zulassungsstellenverordnung und die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert werden.