Mindeststundenzahl für Klasse B

Die 62. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung bringt gravierende Änderungen bei der Vollausbildung der Klasse B.

Mit der am 1. Dezember 2016 in Kraft tretenden Änderung der Anzahl der Mindestfahrstunden ändern sich natürlich auch die Ausbildungspreise – nachdem mit den bisherigen Mindestfahrstunden aber ohnehin niemand prüfungsreif war, ist das nur ein theoretischer Preisunterschied. 

Das Bundesgesetzblatt finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2016_II_287