Verlängerung der Probezeit

Für Lenkberechtigungen, die ab 1. Juli 2017 erteilt werden, beträgt die Dauer der Probezeit mindestens drei Jahre. Bei der Computerprüfung kommt es jedoch zu keiner Änderung im Fragenkatalog.

Für Lenkberechtigungen, die ab 1. Juli 2017 erteilt werden, beträgt die Dauer der Probezeit mindestens drei Jahre. Bei L17 dauert die Probezeit jedoch mindestens bis zum 21. Geburtstag, ebenso bei der Klasse A1. 

Die Prüfungsfrage 2068 wird jedoch ohne Änderung verwendet! Bei der Prüfung ist daher weiterhin als richtig anzukreuzen:

  • Zumindest bis zum 20. Geburtstag
  • Zumindest 2 Jahre ab Erteilung