Management von Tachodaten
Um Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, müssen Sie als Fuhrparkbetreiber die Daten von digitalen Kontrollgeräten und Fahrerkarten regelmäßig auslesen, archivieren und mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Unternehmen mit Angestellten sind verpflichtet, die ausgelesenen Daten einzusehen und auf Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu prüfen. Fahrer die sich nicht an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten halten, sind zu belehren.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben benötigt man eine entsprechende Infrastruktur, bestehend aus Hard- und Software. Ob Sie sich dabei für eine lokale oder eine webbasierte Lösung entscheiden ist Geschmackssache. Nachfolgend stellen wir Ihnen Produkte vor, mit denen Sie die erforderlichen Aufgaben einfach und unkompliziert erledigen können. Für darüberhinausgehende Informationen kontaktieren Sie uns bitte.